„Verein der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V.“
– kurz: Förderverein –
– kurz: Förderverein –
Bei Änderung der persönlichen Daten oder der Bankverbindung bitten wir um eine Nachricht per Mail oder über das Sekreteriat der Schule.
Der Verein der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V. ist wegen der Förderung von Bildung und Erziehung als gemeinnützigen Zwecken dienend, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können demnach im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden in der Regel ein “vereinfachter Spendennachweis”: Als Nachweis genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank bzw. ein Ausdruck beim Onlinebanking.
Aus diesem Grund wird vom Förderverein eine Spendenbescheinigung für Spenden von weniger als 300 Euro nur auf Anfrage ausgestellt.
Bei direkter Überweisung einer Spende höher als 300 Euro auf das Vereinskonto, bittet der Förderverein um eine Benachrichtigung per E-Mail (siehe Kontakt) mit der Angabe des Überweisungsdatums, des Namens und der Anschrift des Spenders, damit eine Spendenbescheinigung erstellt und zugestellt werden kann.