„Verein der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V.“
– kurz: Förderverein –
– kurz: Förderverein –
Die Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V. gibt es hier (in der Version vom 24.11.2016) als pdf-Dokument zum Download.
Der Verein der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V. ist durch den Freisteilungsbescheid des Finanzamtes Böblingen vom 15. Oktober 2018, Steuernummer 56002/33002, wegen der Förderung von Bildung und Erziehung als gemeinnützigen Zwecken dienend, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden können demnach im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Hinweis:
Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß §10b EStG ebenfalls als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Als Nachweis genügt die Vorlage des Kontoauszugs. Hierfür wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Spendenbescheinigung
Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden in der Regel ein “vereinfachter Spendennachweis”: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking).
Aus diesem Grund wird vom Förderverein eine Spendenbescheinigung für Spenden von weniger als 300 Euro nur auf Anfrage ausgestellt.
Bei direkter Überweisung einer Spende auf das Vereinskonto bittet der Förderverein um eine Benachrichtigung per E-Mail (siehe Kontakt) mit der Angabe der Höhe der Spende, des Überweisungsdatums und des Namens und der Anschrift des Spenders, damit eine Spendenbescheinigung erstellt und zugestellt werden kann.
Der Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird bei Erteilung einer Einzugsermächtigung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat durchgeführt.
Dieses Lastschriftmandat wird durch
gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.
Der Förderverein wird jährlich am 15.10. das angegebene Konto mit dem Mitgliedsbeitrag belasten.
Nach Erhalt der Beitrittserklärung bestätigt der Förderverein den Beitritt. In diesem Schreiben befinden sich folgende Informationen:
Sollten diese Angaben nicht richtig sein oder sich ändern, bittet der Förderverein um eine Nachricht per E-Mail oder über das Sekretariat der Vogt-Heß-Schule.Der Beitrittsbestätigung liegt auch eine Satzung nach dem aktuellen Stand bei.