Dezember 2013

Umstellung auf SEPA

Einzugsermächtigungen sind zukünftig SEPA-Lastschriftmandate

Bisher wurde für den Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren) verwendet. Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 01. Januar 2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die bereits erteilten Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Entsprechende "Umwidmungsschreiben" wurden bereits mit den Einladungen zur 24. Mitgliederversammlung an jedes Mitglied versandt.

Dieses Lastschriftmandat wird durch

  • eine Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer) für jedes Mitglied und
  • die Gläubiger-Identifikationsnummer DE09ZZZ00001012293 des Fördervereins

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Für weitere Informationen siehe SEPA-Lastschriftverfahren bzw. Beitrittsbestätigung.