Spenden

Der Verein der Freunde und Förderer der Vogt-Heß-Schule Herrenberg e.V. ist durch den Freisteilungsbescheid des Finanzamtes Böblingen vom 15. Oktober 2018, Steuernummer 56002/33002, wegen der Förderung von Bildung und Erziehung als gemeinnützigen Zwecken dienend, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
 
Spenden können demnach im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden.
 

Hinweis:

Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß §10b EStG ebenfalls als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Als Nachweis genügt die Vorlage des Kontoauszugs. Hierfür wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Spendenbescheinigung

Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden in der Regel ein “vereinfachter Spendennachweis”: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking).

Aus diesem Grund wird vom Förderverein eine Spendenbescheinigung für Spenden von weniger als 200 Euro nur auf Anfrage ausgestellt. Die Spende muss aber mindestens 20 Euro betragen.

 

Bei direkter Überweisung einer Spende auf das Vereinskonto bittet der Förderverein um eine Benachrichtigung per E-Mail (siehe Kontakt) mit der Angabe der Höhe der Spende, des Überweisungsdatums und des Namens und der Anschrift des Spenders, damit eine Spendenbescheinigung erstellt und zugestellt werden kann.